Präsident und Exekutive


Die Position des Präsidenten vereinigt die Ämter des Regierungschefs und des Staatsoberhauptes. Er hat den Oberbefehl über die Streitkräfte und muss für die Ausführung der Gesetze Sorge tragen. Zudem ernennt er die Beamten des Bundes sowie die Richter des Obersten Bundesgerichts. Zum Kongress hält er informelle Kontakte oder macht Kompromissvorschläge, der Kongress selbst benötigt die präsidentielle Zustimmung bei der Gesetzgebung. Ein Veto kann der Präsident innerhalb von 10 Werktagen schriftlich einlegen, was von einer 2/3-Mehrheit des Kongress überstimmt werden kann (gelingt nur selten). Sollte sich der Kongress innerhalb dieser Frist vertagen, greift das Veto auch ohne Schriftsatz (pocket veto).
BU KV ML