Wahl des Präsidenten
Technisch betrachtet wird der Präsident nicht vom Volk, sondern von einer Delegiertenversammlung, dem Wahlmännerkollegium gewählt. Dieses umfasst 538 Delegierte aus allen 50 Unionsstaaten und drei Delegierten für Washington, D.C. Nach der Gesamtzahl von Senatoren und Abgeordneten setzt sich die Anzahl der Delegierten pro Staat zusammen. Die Wahlmänner waren von den Verfassungsvätern als Filterstation eingesetzt, um die Präsidentschaftskandidaten im Sinne der Verfassung auf Amtstauglichkeit zu prüfen. Diese Intention ging allerdings im Laufe der Geschichte verloren, so dass die Wahlmänner heute nur noch ausführende Werkzeuge des Wählerwillens sind. Aus diesem Grund kann trotz der Zwischenstation in Form der Delegiertenversammlung von einer direkten Volkswahl gesprochen werden.
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