Die Wahl des Vizepräsidenten


Die Wahl des Vizepräsidenten funktioniert ebenso wie die des Präsidenten selbst. Der Kandidat für dieses Amt wird vom Präsidentschaftskandidat auf dem Parteitag vorgeschlagen. Manchmal erlangen Vizepräsidenten während ihrer Amtszeit große Popularität, was ihnen bei einer eigenen Präsidentschaftskandidatur zum Vorteil gereichen kann. Sollte der Vizepräsident vorzeitig aus dem Amt scheiden, wählen beide Kammern des Kongresses einen neuen Amtsinhaber.
Die Nominierung der Präsidentschaftskandidaten wird zwar offiziell auf den Nationalkonventen verkündet, entscheidet sich aber bereits in den Vorwahlen und Konventsentscheidungen auf staatlicher Ebene. Sobald der Kandidat feststeht, beginnt der offizielle Wahlkampf. Der Hauptwahlkampf des Präsidenten wird von der Bundeskasse finanziert und für jede Privatspende wird ein öffentlicher Zuschuss gezahlt. Das Spendenvolumen ist allerdings streng begrenzt.