Der Präsident als Oberbefehlshaber der Streitkräfte


So wurde beispielsweise die Handlungsfreiheit des Präsidenten bei Auslandseinsätzen der Streitkräfte eingeschränkt. Die Streitkräfte dürfen nur noch mit Zustimmung des Kongresses entsandt werden und dies auch nur für eine limitierte Zeitperiode, sofern nicht anders beschlossen. Erteilt der Präsident ohne Zustimmung einen Einsatzbefehl, muss diese binnen 48 Stunden nachgereicht werden, da ansonsten die Truppen innerhalb von 60-90Tagen wieder abgezogen werden müssen. Durch die Rechte des Kongress, den Haushalt zu überwachen, wird zudem die präsidentielle Macht kontrolliert und in Zweifelsfällen auch eingeschränkt, da die meisten Handlungsvorgänge das Budget belasten und somit auch den Kongress erreichen. Zudem ist der Präsident durch die Verfassung dazu angehalten, den Senat regelmäßig über seine Pläne die Außenpolitik betreffend zu informieren.
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