Der Haushalt


Die Bewilligung von Haushaltsgeldern ist eng an die Gesetzgebung gekoppelt. Dafür sind jedoch eine Ermächtigung und eine Bewilligung, für ein bestimmtes Gesetz eine festgelegte Summe auszugeben, vonnöten, welche in zwei verschiedenen Abstimmungen erteilt werden müssen. Die Beratung in diesen Angelegenheiten erfolgt durch Fachausschüsse. Zudem ist gesetzlich festgelegt, dass der Kongress zwischen Frühjahr und Herbst ein Haushaltsgesetz für das kommende Jahr vorlegt. Für die Bearbeitung stehen Haushaltsausschüsse und ein Haushaltsamt der Legislative zur Verfügung. Ist ein gemeinsamer Haushaltsbeschluss von Senat und Repräsentantenhaus erreicht, muss der Präsident noch seine Zustimmung erteilen.